Haus des Stiftens ist ein Sozialunternehmen, das wirkungsvolles Engagement erleichtert und so im Rahmen der Global Goals zu mehr Gemeinwohl beiträgt. Dafür bietet es mit Partnern Unterstützung für Stiftungen, Unternehmen und Non-Profit-Organisationen. Gegründet wurde Haus des Stiftens im Jahr 1995 durch die gemeinnützige Brochier Stiftung, die nach wie vor alleinige Gesellschafterin ist.
Haus des Stiftens: Engagiert für Engagierte
Die Übersicht bietet, sortiert nach den aktuellen Zuschnitten der Ministerien und den von ihnen verantworteten Themenbereichen, Einblicke in die Vielzahl der unterschiedlichen Programme und Maßnahmen, ihre Zielsetzungen, Konditionen sowie die jeweils zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
https://wir-tun-was.rlp.de/de/service/foerdermoeglichkeiten/
Mit dieser Auszeichnung sollen Projekte, Organisationen und engagierte Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz geehrt werden, die mit ihrem Engagement das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung, die Begegnung und den Dialog von Jung und Alt, das Zusammenleben mit unseren europäischen Nachbarn, den Kampf gegen soziale Benachteiligung, Ausgrenzung und Diskriminierung sowie die Integration von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Sprache und Hautfarbe fördern.
https://wir-tun-was.rlp.de/de/anerkennung/brueckenpreis/
Seit 2017 lobt Ministerpräsidentin Malu Dreyer den Ideenwettbewerb Ehrenamt 4.0 jährlich aus. Mit der Auszeichnung sollen Organisationen und innovative Projekte sichtbar gemacht werden, die in unterschied¬lichen Bereichen ehrenamtlichen Engagements digitale Akzente setzen und kreative Ansätze erproben. Zehn Projekte werden mit einem Preisgeld von jeweils 1.000 Euro prämiert.Weitere Informationen finden Sie hier:
https://wir-tun-was.rlp.de/de/im-land/digital-in-die-zukunft/ideenwettbewerb-ehrenamt-40-2022/
Mit dem Jugend-Engagement-Wettbewerb „Sich einmischen – Was bewegen“ unterstützt die Staatskanzlei jährlich Projekte von Jugendlichen aus Rheinland-Pfalz für ihr Engagement vor Ort. Der Wettbewerb existiert seit 2014 und ist eine gemeinsame Initiative der Landesregierung und der Bertelsmann-Stiftung.
https://wir-tun-was.rlp.de/de/anerkennung/jugend-engagement-wettbewerb/
Jeden Tag engagieren sich in ganz Deutschland Menschen für ihr lokales Umfeld. Damit leisten sie im Kleinen einen großen und unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Dieses Engagement gehört ausgezeichnet! Die nebenan.de Stiftung hat daher 2017 den Deutschen Nachbarschaftspreis ins Leben gerufen, um diesem wichtigen Engagement mehr Sichtbarkeit zu geben und den vielfältigen Einsatz für lebendige Nachbarschaften zu würdigen.Stellvertretend für alle engagierten Nachbar:innen zeichnet der Deutsche Nachbarschaftspreis einmal im Jahr Projekte und Initiativen mit Vorbildcharakter aus, die sich vielerorts für ihr lokales Umfeld einsetzen, das Miteinander stärken und das WIR gestalten. Der Preis ist mit insgesamt 57.000 Euro dotiert und wird auf Landesebene und in fünf Themenkategorien vergeben. Mit dem Preis sollen deutschlandweit Nachbar:innen motiviert werden, sich für ihr Umfeld und ihre Mitmenschen einzusetzen. www.nachbarschaftspreis.de/de/preis
Die Aktion Mensch unterstützt als größte private Förderorganisation in Deutschland soziale Förderprojekte für Menschen mit und ohne Behinderung
https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme.html
Herzenssache e. V. ist die Kinderhilfsaktion der beiden öffentlich-rechtlichen Sender Südwestrundfunk und Saarländischer Rundfunk sowie der Sparda-Bank. Herzenssache möchte Kindern und Jugendlichen im Südwesten Deutschlands die Chance geben, glücklich aufwachsen zu können. Damit dieses Ziel ein Stück mehr Wirklichkeit wird, werden Ihre Ideen für bedarfsgerechte, bewährte und innovative, neue Förderprojekte gebraucht. Informationen finden Sie unter https://www.herzenssache.de/ sowie https://www.herzenssache.de/foerderung/index.html.
Die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz fördert Projekte des Natur- oder Artenschutzes, der Flächensicherung und der Umweltbildung. Sie unterstützt bei der Entwicklung und Qualifizierung Ihres Antrages. Teilnehmen können gemeinnützige Verbände und Organisationen, aber auch Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen.Weit über 1.000 Projekte in den nachstehenden Kategorien hat die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz bislang erfolgreich gefördert und umgesetzt in den Bereichen
Naturerlebnis,
Artenschutz,
Publikationen
Naturschutzflächen
Mehr Informationen zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie hier: https://snu.rlp.de/de/foerderungen/
In einer Reihe von Online-Fortbildungen zu aktuellen Vereinsthemen werden zentrale Herausforderungen in der Vereinsarbeit aufgegriffen. Zu den Themen zählen Rechtsfragen (u.a. Vereinsrecht, Steuer- und Spendenrecht, Versicherungsrecht), die Nachwuchsgewinnung in Vereinen, das Freiwilligenmanagement in sozialen Einrichtungen und Diensten und andere aktuelle Themen. Die Online-Seminare ergänzen die seit mehreren Jahren von der Staatskanzlei angebotenen regionalen Fachtage „Verein und Ehrenamt“.https://wir-tun-was.rlp.de/de/im-land/digital-in-die-zukunft/online-fortbildungen-zu-aktuellen-vereinsthemen/
Gemeinsam mit der Staatskanzlei RLP unterstützt medien+bildung.com die Weiterentwicklung des digitalen Ehrenamts in Rheinland-Pfalz. Kostenlose Veranstaltungen zu den Themen „Web-Seminare“, „Vereinsmanagement“ und „Social Media / Werbung“ sollen Sie in der digitalen Vereinsarbeit unterstützen.https://wir-tun-was.rlp.de/de/im-land/digital-in-die-zukunft/online-fortbildungen-zu-digitalen-werkzeugen/
Hier finden Sie hilfreiche digitale Anwendungen für die Vereinsarbeit.https://wir-tun-was.rlp.de/de/im-land/digital-in-die-zukunft/digitaler-werkzeugkasten/
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) ist eine bundesweit tätige Anlaufstelle zur Förderung ehrenamtlichen Engagements. Die DSEE bietet jede Woche Webinare mit Informationen rund um Vereinsarbeit, Engagement und Ehrenamt an.https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/veranstaltungen/
Kostenlose Fortbildungen für die gemeinnützige Welt: Fach- und Führungskräfte geben ihr Wissen pro bono weiter.
https://www.hausdesstiftens.org/non-profits/webinare/
Das Haus des Stiftens bietet der gemeinnützigen Welt eine breite Themenvielfalt an Online-Seminaren zu Themen wie:
IT, Recht & Finanzen,
Kommunikation
Organisation
Fundraising
Online Plattform für soziale OrganisationenDie betterplace academy gehört zur Spendenplattform betterplace.org und ist eine kostenfreie Lernplattform für soziale Organisationen.
https://www.betterplace-academy.org/home
Die Onlineplattform Vereinsknowhow bietet preiswerte Online-Seminare zu allen wichtigen Themen rund um die Vereinsführung an, wie beispielsweise:
Vergütungen und Aufwandersatz im Ehrenamt
Spenden – Werbung – Sponsoring
Umsatzsteuer bei Vereinen und Gemeinnützigen – Grundlagen der Besteuerung
Buchführung im Verein
Hier finden Sie Online-Selbstlernkurse zu Themen rund um Ihre persönliche Internetsicherheit im ehrenamtlichen und privaten Alltag: von der sicheren E-Mail-Kommunikation über gut geschütztes Online-Banking bis hin zu datensicherer Nutzung sozialer Medien.
Digitale Nachbarschaft
Methoden, Tools und Techniken, mit denen Vereine und soziale Initiativen intern und extern besser kommunizieren können
.Die Onlineplattform „erzähl davon“ möchte Vereine, Hochschulgruppen und soziale Initiativen dabei unterstützen, ihre Vision erfolgreich zu verwirklichen – durch eine bessere Kommunikation. Aktuelle Online-Kurse werden hier zu Themen wie Öffentlichkeitsarbeit, Pressearbeit, Website & Blog, Social Media, Wissensmanagement, Digitale Teamkommunikation, Teamkultur, Teamleitung, Zeitmanagement, Ehrenamt & Karriere angeboten.
Erzähl davon
Alle Infos dazu für Ludwigshafener Ehrenamtliche finden Sie auf unserer Seite
https://vehra-lu.de
Ehrenamt heißt per Definition, dass die Tätigkeit freiwillig und unentgeltlich ausgeübt wird. Das heißt aber nicht, dass für die ehrenamtliche Arbeit nichts gezahlt werden darf. Zumindest der Aufwand und die Auslagen können erstattet werden. Auch eine Anerkennung in Form eines Taschengeldes ist denkbar. Solche Aufwandsentschädigungen können in verschiedener Form gezahlt werden. Grundsätzlich müssen alle Geldleistungen versteuert werden. Um das zivilgesellschaftliche Engagement zu fördern und zu honorieren, hat der Gesetzgeber im Jahr 2007 mit dem „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ Steuervergünstigungen im Einkommensteuergesetz (EStG) geschaffen. Er unterscheidet bei den Aufwandsentschädigungen in Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale.Die Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26 a EStG)
Ehrenamtlich Tätige dürfen als Entschädigung für ihre Arbeit pro Jahr 840 Euro steuerfrei einnehmen (Stand 2021). Dieser Steuerfreibetrag wird als Ehrenamtspauschale bezeichnet. Sozialversicherungsbeiträge müssen darauf ebenfalls nicht gezahlt werden. Selbstverständlich dürfen sie auch mehr für ihre ehrenamtliche Arbeit verdienen. Allerdings werden für alle Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit, die über 840 Euro liegen, Steuern und Sozialabgaben fällig.Die Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG)
Bis zu 3000 Euro im Jahr können Übungsleiter nebenberuflich verdienen, ohne dass dafür Steuern oder Sozialabgaben fällig werden. Als Übungsleiter gelten nicht nur Übungsleiter/Trainer im eigentlichen Sinn in Sportvereinen, sondern auch Betreuer in anderen Vereinen, Ausbilder bei der freiwilligen Feuerwehr, Kursleiter an der Volkshochschule und andere ähnliche Tätigkeiten, die gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zwecken dienen.Wichtig: Für dieselbe Tätigkeit darf neben der Übungsleiterpauschale nicht gleichzeitig die Ehrenamtspauschale in Anspruch genommen werden. Beide Pauschalen greifen nur dann, wenn es sich um unterschiedliche Tätigkeiten handelt – egal, ob diese im selben Verein oder in derselben Einrichtung ausgeübt werden.
Weiterführende Informationen gibt es hier
.
Grundsätzlich soll ehrenamtliches Engagement in der Freizeit ausgeübt werden. Ehrenamtlich Tätige, die in einem abhängigen Arbeitsverhältnis stehen, haben jedoch unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Freistellung. Konkret heißt das, dass sie zur Ausübung ihres Ehrenamtes Sonderurlaub vom Arbeitgeber bekommen können.Eine Übersicht zu bestehenden Freistellungsregelungen für ehrenamtlich Tätige in Rheinland-Pfalz hat die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung der Staatskanzlei zusammengestellt.
Generell verbietet das Gesetz zum Schutz der Urheberrechte den kostenlosen Abdruck journalistischer Produktionen. Es darf höchstens ein Anreißer und ein Link zum kompletten Artikel der Zeitung veröffentlicht werden.
Für Vereine und Schulen machen aber einige Zeitungen Ausnahmen, z. B. "Die Rheinpfalz":
über Kontakt-Nutzungsrechte-Formular kann man auf der Seite der "Rheinpfalz" den kostenlosen Abdruck eines Artikels anfragen.
Ehrenamt heißt per Definition, dass die Tätigkeit freiwillig und unentgeltlich ausgeübt wird. Das heißt aber nicht, dass für die ehrenamtliche Arbeit nichts gezahlt werden darf. Zumindest der Aufwand und die Auslagen können erstattet werden. Auch eine Anerkennung in Form eines Taschengeldes ist denkbar. Solche Aufwandsentschädigungen können in verschiedener Form gezahlt werden. Grundsätzlich müssen alle Geldleistungen versteuert werden. Um das zivilgesellschaftliche Engagement zu fördern und zu honorieren, hat der Gesetzgeber im Jahr 2007 mit dem „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ Steuervergünstigungen im Einkommensteuergesetz (EStG) geschaffen. Er unterscheidet bei den Aufwandsentschädigungen in Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale.Die Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26 a EStG)
Ehrenamtlich Tätige dürfen als Entschädigung für ihre Arbeit pro Jahr 840 Euro steuerfrei einnehmen (Stand 2021). Dieser Steuerfreibetrag wird als Ehrenamtspauschale bezeichnet. Sozialversicherungsbeiträge müssen darauf ebenfalls nicht gezahlt werden. Selbstverständlich dürfen sie auch mehr für ihre ehrenamtliche Arbeit verdienen. Allerdings werden für alle Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit, die über 840 Euro liegen, Steuern und Sozialabgaben fällig.Die Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG)
Bis zu 3000 Euro im Jahr können Übungsleiter nebenberuflich verdienen, ohne dass dafür Steuern oder Sozialabgaben fällig werden. Als Übungsleiter gelten nicht nur Übungsleiter/Trainer im eigentlichen Sinn in Sportvereinen, sondern auch Betreuer in anderen Vereinen, Ausbilder bei der freiwilligen Feuerwehr, Kursleiter an der Volkshochschule und andere ähnliche Tätigkeiten, die gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zwecken dienen.Wichtig: Für dieselbe Tätigkeit darf neben der Übungsleiterpauschale nicht gleichzeitig die Ehrenamtspauschale in Anspruch genommen werden. Beide Pauschalen greifen nur dann, wenn es sich um unterschiedliche Tätigkeiten handelt – egal, ob diese im selben Verein oder in derselben Einrichtung ausgeübt werden.
Weiterführende Informationen gibt es hier
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Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Sie regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen. Das soll sicherstellen, dass personenbezogene Daten innerhalb der Europäischen Union geschützt sind. Vereine, Organisationen und Initiativen hat die DSGVO vor große Herausforderungen gestellt. Die Verordnung ist nun schon seit zwei Jahren in Kraft, doch viele Fragezeichen bleiben bei dem Einen oder Anderen bestehen.Der Landesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit hat auf seiner Seite alle wichtigen Infos zusammengestellt. Hier finden Sie auch Formulare, Muster und Beispiele.
Ein Führungszeugnis ist eine behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Vorstrafen einer Person. Von Ehrenamtlichen, die mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten, kann „zum Zwecke des Schutzes Minderjähriger“ ein erweitertes Führungszeugnis verlangt werden (Bundeszentralregistergesetzes § 30 und § 31). Gegenüber dem einfachen Führungszeugnis enthält das erweiterte Führungszeugnis zusätzlich Verurteilungen wegen Sexualdelikten, die für die Aufnahme in das normale Führungszeugnis zu geringfügig sind.Ein Führungszeugnis kann persönlich beim örtlichen Einwohnermeldeamt unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses beantragt werden oder über das Portal des Bundesamts für Justiz.Die Bearbeitungskosten betragen 13 Euro (Stand 2020). Diese Gebühr entfällt, wenn die Tätigkeit ehrenamtlich für eine gemeinnützige Einrichtung (z. B. Sportverein) erfolgt oder im Rahmen eines Freiwilliges Soziales Jahres oder Bundesfreiwilligendienstes ausgeübt wird (§ 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG). Hier gilt die gesetzliche Befreiung von der Gebührenpflicht. Der Auftraggeber (Verein, Organisation u.a.) muss die ehrenamtliche Tätigkeit bestätigen.
Merkblatt Gebührenbefreiung
Vorlage Antrag auf Führungszeugnis
Grundsätzlich soll ehrenamtliches Engagement in der Freizeit ausgeübt werden. Ehrenamtlich Tätige, die in einem abhängigen Arbeitsverhältnis stehen, haben jedoch unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Freistellung. Konkret heißt das, dass sie zur Ausübung ihres Ehrenamtes Sonderurlaub vom Arbeitgeber bekommen können.Eine Übersicht zu bestehenden Freistellungsregelungen für ehrenamtlich Tätige in Rheinland-Pfalz hat die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung der Staatskanzlei zusammengestellt.
„Für die öffentliche Aufführung von urheberrechtlich geschützten musikalischen Werken aus dem sogenannten „Weltrepertoire“ der GEMA müssen Lizenzvergütungen an die GEMA abgeführt werden, die diese nach einem komplexen Verteilerschlüssel an ihre Mitglieder ausschüttet.“ Die notwendigen Nutzungsrechte müssen gegen eine Nutzungsgebühr erworben werden. So steht es auf Wikipedia.Einfach ausgedrückt: Möchte jemand (ein Verein, eine Organisation oder Einrichtung u. a.) öffentlich Unterhaltungs- und Tanzmusik aufführen, muss er dafür Geld zahlen. Man zahlt also dafür, die jeweilige Musik nutzen zu dürfen. Das eingenommene Geld wird von der GEMA nach Abzug einer Verwaltungsgebühr an die Urheber (z. B. Musiker, Komponisten oder Textdichter) ausgezahlt.Die GEMA hat ein Online-Portal eingerichtet. Hier können Sie Ihre Musiknutzung anmelden oder sich beraten lassen. Eine Kalkulation von Lizenzvergütungen ist auch ohne vorherige Registrierung möglich.Fragen beantwortet das GEMA-Kundencenter rund um die Uhr unter Telefon +49(0) 30 588 58 999.
Eine Spende ist eine freiwillige Ausgabe, für die der Spender keine Gegenleistung erwartet.
Um eine Spende im Rahmen der jährlichen Steuererklärung absetzen zu können, muss diese freiwillig und an einen steuerbegünstigten Verein/Organisation/Initiative geleistet werden. Sie darf ausschließlich zur Unterstützung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher oder besonders förderungswürdiger Zwecke verwendet werden.Eine Vielzahl der Einrichtungen und Vereine ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und von der Körperschaftsteuer befreit. Sie können daher Spendenbescheinigungen ausstellen. Wer also an diese Vereine oder Organisationen spendet, kann diese Spende von der Steuer absetzen. Dafür muss der Verein/die Organisation eine Spendenbescheinigung ausstellen. Sie wird der Steuererklärung beigefügt.Bitte nutzen Sie die offiziellen Formulare des Bundesministeriums der Finanzen
:Bestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeiträge
Bestätigung über Sachzuwendungen
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Broschüren / Formulare / Merkblätter rlp.de
Hier finden Sie alle Formulare, die Sie für die Neugründung eines Vereins, oder für Änderungen in der Satzung, Vorstand etc. brauchen.